Kostenkalkulator
zurückWohnbauförderung der Gemeinde - einmalig | |
Bis zu einer max. Grundstücksfläche von 900 m2 Formel: Wurzel aus Grundstücksfläche x Förderungssatz €/m2 | |
Grundstückfläche in m2: | 970 |
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Förderung der Gemeinde in €/m2: | 29,07 |
Summe Förderung der Gemeinde (max. 900 m2): | 872,10 |
Aufschließungsabgabe | |
Formel: Wurzel aus Grundstücksfläche x Einheitssatz Für: eine halbe Straße, Gehsteig, Ortsbeleuchtung, Oberflächenentwässerung Bauklasse I = Gebäudehöhe bis 5 m Bauklasse II = Gebäudehöhe über 5 m | |
Grundstückfläche in m2: | 970 |
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Einheitssatz Bauklasse I: | 450,00 |
Einheitssatz Bauklasse II: | 562,00 |
Aufschließungsabgabe Bauklasse I: | 14.015,17 |
Aufschließungsabgabe Bauklasse II: | 17.503,39 |
Kanaleinmündungsabgabe | |
Formel: Berechnungsfläche = (verbaute Fläche/2) x (Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 1) + 15% der unverbauten Restfläche des Grundstückes (max. jedoch 500 m2) Verbaute Fläche = Außenabmessung des Hauses Unverbaute Restfläche = Grundstücksfläche minus verbaute Fläche Geschoßfläche = lt. Planangaben Einreichplan | |
Verbaute Fläche in m2: | 0 |
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Anzahl der angeschlossenen Geschoße: | 0 |
Unverbaute Restfläche (max. 500 m2) in m2: | 500 |
Berechnungsfläche in m2: | 75 |
Wasseranschlussabgabe | |
Formel: Berechnungsfläche = (verbaute Fläche/2) x (Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 1) + 15% der unverbauten Restfläche des Grundstückes (max. jedoch 500 m2) Verbaute Fläche = Außenabmessung des Hauses Unverbaute Restfläche = Grundstücksfläche minus verbaute Fläche Geschoßfläche = lt. Planangaben Einreichplan | |
Verbaute Fläche in m2: | 0 |
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Anzahl der angeschlossenen Geschoße: | 0 |
Unverbaute Restfläche (max. 500 m2) in m2: | 500 |
Berechnungsfläche in m2: | 75 |
Einheitssatz für Wasseranschlussabgabe: | 8,30 |
Wasseranschlussabgabe exkl. UST: | 622,50 |
10% UST | 62,25 |
Wasseranschlussabgabe inkl. UST: | 684,75 |
Kanalbenützungsgebühr | |
Formel: Gebühr = angeschlossene Geschoßfläche (nur EG oder EG und OG) x Einheitssatz. Für die Bemessung wird das Kellergeschoß nicht herangezogen (außer bei gewerblicher Nutzung des Gebäudes). Es werden nur die Geschoße, die angeschlossen sind, herangezogen. Ein Geschoß gilt als angeschlossen, sobald ein WC, ein Waschbecken oder eine sonstige Wasserentnahmestelle in diesem Geschoß montiert wird. | |
Angeschlossene Geschoßfläche in m2: | 0 |
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Einheitssatz je angeschlossener Geschosse: | 2,50 |
Regenwasseranteil = 10%: | 0,25 |
Kanalbenützungsgebühr pro Jahr exkl. UST: | 0,00 |
10% UST | 0,00 |
Kanalbenützungsgebühr pro Jahr inkl. UST: | 0,00 |
Fälligkeit: 4 x jährlich (je Quartal): | 0,00 |
Wasserbezugsgebühr | |
Formel: Kosten Wasserbedarf pro Jahr in m3 x Wasserpreis + Bereitstellungsgebühr | |
Wasserverbrauch (durchschnittl. 85 - 150 m3/J): | 0 |
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Wasserpreis pro m³: | 2,00 |
Bereitstellungsgebühr (3 m³ Wasseruhr): | 120,00 |
Wasserbezugsgebühr exkl. UST: | 120,00 |
10% UST | 12,00 |
Wassergebühren pro Jahr inkl. UST: | 132,00 |
Fälligkeit Akonto und Abrechnung 1 x jährlich |