Aufgrund der aktuellen Lage der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in den Wildvogelbeständen in ganz Europa wurde als Vorsichtsmaßnahme das gesamte Bundesgebiet Österreichs als Gebiet mit erhöhtem Risiko festgelegt.
Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Riskiogebietes
Aufgrund von § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, wird kundgemacht:
§ 1
Folgende Gebiete werden zum HPAI-Risikogebiet erklärt:
A. Gebiete mit erhöhtem Risiko:
Das gesamte Bundesgebiet.
B. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko:
Derzeit keine Gebiete.
§ 2
Diese Kundmachung tritt mit 3. November 2025 in Kraft.
Kundmachung des Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Pflichten der Tierhalter im Gebiet mit erhöhtem Risiko
Genaue Informationen zum Download
Aktuellen Informationen des Landes Niederösterreich:
Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Link