Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024 / maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025.
Informationen zum Handwerkerbonus:
- Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024.
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at.
- Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://handwerkerbonus.gv.at/
Förderanträge für im Kalenderjahr 2024 erbrachte Arbeitsleitungen im Zusammenhang mit Ihrem privaten Wohn- und Lebensbereich können noch bis 28.02.2025 eingereicht werden.
Keine Korrekturmöglichkeit nach dem 28.02.2025: Stellen Sie sicher, dass Ihre Anträge vollständig und korrekt sind, da nach dem 28.02.2025keine Korrekturen mehr möglich sind. Die Bearbeitungsdauer ab Einreichung beträgt aktuell rund 3 Wochen.
Fehlerhafte oder unvollständige Anträge, die kurz vor Fristende eingereicht werden, können nicht mehr positiv bearbeitet werden. Reichen Sie daher Ihre Anträge frühzeitig ein und prüfen Sie diese sorgfältig.