Informationen betreffend die Eintragung von (nicht-österreichischen) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz
Es wird darauf hingewiesen, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nur noch bis zum Stichtag (26. März 2024) erklären können, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen.
Nähere Informationen finden Sie im angefügten Dokument.