Die Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, wieder sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung in der Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab sofort bis 30. März 2023 beantragt werden.
Einkommensgrenzen: Für im gemeinsamen Haushalt wohnende Kinder bzw. Partner erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze.
Für die Beantragung ist die Vorlage eines Ausweises und ein Einkommensnachweis (z. B. Pensionsbescheid) erforderlich, weiters muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt werden.
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2022_2023.pdf herunterladen (0.13 MB)
NÖ_Heizkostenzuschuss_2022_Richtlinien_inkl._DSGVO.pdf herunterladen (0.13 MB)
Erläuterungen_HKZ_und_HKZ_Sonderzahlung_2022_2023_Stand_1.Okt_2022.pdf herunterladen (0.13 MB)