Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SAG) beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt, wurde am Montag in einer Aussendung mitgeteilt. Alle anderen, die die Förderkriterien erfüllen, können den einmaligen Zuschuss von € 150,- ab Mittwoch, 22. Oktober bis zum 31. März 2026 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragen.
„Damit will das Land Niederösterreich jene Menschen erreichen, die sich die Heizkosten am allerwenigsten leisten können“, sagten die Landesrätinnen Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) und Eva Prischl (SPÖ).
Für Haushalte mit geringem Einkommen
Den Zuschuss erhalten jene Personen, die u. a. seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben und sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) befinden.
Einkommensgrenzen: Für im gemeinsamen Haushalt wohnende Kinder bzw. Partner erhöht sich die jweweilige Einkommensgrenze.
Für die Beantragung ist die Vorlage eines Ausweises und ein Einkommensnachweis (z. B. Pensionsbescheid) erforderlich, weiters muss das Antragsformular ausgefüllt sein.